AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Der Hundesalon Fellstüble übernimmt nach Absprache mit dem Hundehalter die vorab abgesprochenen Dienstleistungen. Alle Pflegebehandlungen erfolgen nach Maßgabe dieser AGB und den fachlichen Qualitätsanforderungen einer zeitgemäßen Hundepflege. 
Wünsche, die das Wohl des Hundes gefährden könnten, werden nicht ausgeführt. Im Mittelpunkt aller Maßnahmen steht die Gesunderhaltung des Tieres und die Beachtung des Tierschutzgesetzes. 
Generell und grundsätzlich behält sich der Hundesalon Fellstüble vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen. Die Ausführung einer Behandlung liegt im pflichtgemäßen Ermessen vom Hundesalon Fellstüble. 
Die Vertragsdauer ist auf den Zeitraum der zur Hundepflege benötigten Zeit befristet.

2. Der Besuch beim Hundesalon Fellstüble soll ihr Hund als möglichst angenehm und stressfrei empfinden. 
Dem Hundefriseur ist es gestattet, den Besitzer bzw Hundehalter während der Behandlung wegzuschicken, wenn dies dem Wohl des Tieres und dem Hundefriseur dient oder die Behandlung in jeglicher Form stört.
Bissigkeit des Tieres muss der Tierhalter angeben.
Der Hundesalon Fellstüble legt bei bissigen Hunden zur Sicherheit von Hund und Friseur dem Hund einen Maulkorb an. 
Alle Hunde werden auf dem Föhn- und Schertisch durch Halterungen gesichert, um Stürze oder Verletzungen zu vermeiden.

3. Der Tierhalter versichert, dass eine gültige Haftpflichtversicherung für das Tier vorliegt. 
Der Auftraggeber, auch Hundehalter, haftet für Schäden durch sein Tier, sofern diese durch Information an den Hundesalon Fellstüble abwendbar gewesen wären.
Richtet ein Hund während des Aufenthaltes im Hundesalon Fellstüble oder an Orten, an denen der Hundesalon Dienstleistungen erbringt, Schäden an Personen, Mobiliar, Sachen oder anderen Tieren an, müssen die entstandenen Kosten vom Hundehalter getragen werden. 
Der Hundesalon Fellstüble kann dafür nicht haftbar gemacht werden. 
Die Haftung vom Hundesalon Fellstüble wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 
Der Hundesalon Fellstüble haftet im Rahmen einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. 
Schäden müssen umgehend dem Inhaber vom Hundesalon Fellstüble gemeldet werden.
Der Tierhalter versichert, dass es mit dem/den zu betreuenden/behandelnden Tieren bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden musste.

4. Wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen unverschuldete Unglücksfälle, auch durch höhere Gewalt entstehen, Verletzung oder Verlust des Hundes (Entlaufen, Infektionskrankheiten, plötzlicher Tod usw.) dem Tier, dem Tierhalter oder einem Dritten ein Schaden entsteht kann keine Entschädigung durch den Hundesalon Fellstüble gewährt werden.
Hier eingenommen sind Unverträglichkeiten gegenüber Pflegeprodukten, auf welche der Hundesalon Fellstüble nicht ausdrücklich hingewiesen wurde, oder auch wenn durch starke Verfilzungen oder starke Unruhe des Hundes, der Hund hierbei trotz Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird.

5. Sollte der Hund im Betreuungszeitraum plötzlich erkranken oder sich verletzen, wird sofort der Tierhalter informiert und der primär betreuende Tierarzt eingeschalten. Sollte dieser nicht erreichbar sein, behält sich der Hundesalon Fellstüble vor, einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik einzuschalten. Über die hierbei anfallenden Kosten werden mit dem Hundehalter keine Verhandlungen geführt. Der Hundehalter übernimmt hierbei alle anfallenden Kosten, wenn nicht vom Hundesalon Fellstüble Absicht oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.                                                                                                                                    

6. Die gewünschte Leistung wird vor Arbeitsbeginn vereinbart. 
Entstehende oder separat beauftragte Zusatzleitungen wie beispielsweise das Entfilzen des Hundes, dazu ggf. erforderliche Pflegeprodukte, Parasitenbehandlung, Zeitverzögerungen durch Unruhe des Hundes oder durch Störung des Besitzers während der Behandlung, werden als Mehraufwand nach Zeit abgerechnet. 
Eine Entseuchungspauschale von 150 € wird fällig, wenn der Hund Symptome aufweist, die eine Ansteckungsgefahr vermuten lassen (z.B. Flöhe, eitrige Wunden, Durchfall, Milbenbefall, Würmer etc.) 
Muss die Behandlung aufgrund des Verhaltens des Hundes, wie beispielsweise Beißen oder Inpanikverfall, vorzeitig abgebrochen werden, ist dennoch der vereinbarte Preis zu zahlen.

7. Die Bezahlung des Behandlungspreises, der sich aus diesen AGB und der Beauftragung ergibt, ist bei Abholung des Tieres sofort in bar zu entrichten. 
Gleiches gilt für den Erwerb von Hundeartikel, welche beim Hundesalon Fellstüble erworben werden. Es werden keine Rechnungen gestellt oder Zahlungsziele gewährt.

8. Der Hundesalon Fellstüble arbeitet nach Terminvereinbarung. 
Sollten Sie verhindert sein, bitte ich Sie, den Termin rechtzeitig ( mind. 24 Std.) vorher abzusagen. 
Wird ein Termin nicht fristgerecht abgesagt, wird der Gesamtbetrag zur Zahlung fällig.

9. Bei sofortigen, objektiv und optisch nachvollziehbaren Reklamationen ist dem Hundefriseur eine zweimalige Nachbesserung zu gewähren. 
Der vor Behandlungsbeginn vereinbarte Preis ist zu zahlen.

10. Mit der Erhebung personen- und sachbezogener Daten in der Kundendatei des Hundesalon Fellstüble erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. 
Diese Daten werden nur intern genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Dies gilt jedoch nicht für die im Notfall erforderliche Einschaltung eines Tierarztes oder einer Tierklinik.

12. Der Hundesalon Fellstüble stellt ggf. Fotos von tierischen Kunden auf die eigene Homepage oder Plattformen, welche zu Werbezwecken genutzt werden. Sollte der Hundehalter damit nicht einverstanden sein, informiert er den Hundesalon Fellstüble schriftlich, damit diese umgehend wieder von der Homepage und/oder anderen Plattformen entfernt werden können.

13. Der Hundehalter verpflichtet sich vor dem Termin den Hund auf Parasiten und Flöhe abgesucht zu haben und bei einem Fund den Termin rechtzeitig abzusagen.

14. Der Hundehalter hat eigenständig auf Allergien, Unverträglichkeiten oder sonstige Beschwerden des Hundes hinzuweisen. Diese Information wird in die Kundendatei aufgenommen. 
Entsteht am Hund ein Schaden, weil der Besitzer den Hundesalon Fellstüble nicht ausreichend informiert hat, wird keine Haftung übernommen.

15. Die Person, die den Hund zum Termin bringt, gilt als Ansprechpartner und ist für die Pflege- und Frisurwünsche des Besitzers verantwortlich. 
Falls das mit der Person, die den Hund zum Termin bringt, Besprochene nicht mit den Wünschen des Besitzers übereinstimmt, wird jede Haftung abgelehnt.

16. Die im Fellstüble angebotenen Hundeartikel, insbesondere Trocken- und Nassfutter sowie Hundeleckerli, sind vom Hundehalter bzw -besitzer auf Inhaltstoffe zu überprüfen. Sollte Ihr Hund eine allergische Reaktion auf eine der Zutaten oder Inhaltstoffe zeigen, kann das Fellstüble leider keine Haftung übernehmen. Das Gleiche gilt für Hundepflegemittel. Ebenso läuft der Gebrauch von Hundespielzeug oder -kleidung aus dem Fellstüble auf eigene Gefahr. 

17. Mit Vereinbarung eines Termins im Hundesalon Fellstüble erklärt sich der Hundehalter automatisch mit den in Punkten 
1. - 17. beschriebenen AGBs einverstanden. 


 

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